Biologischer Anbau

HOWA ist ein "Bio-Vorreiter": Wir sind eines der ersten Unternehmen, welches im Jahre 1992 - zu Beginn der EU-Ökoverordnung - ermächtigt wurde, Bio-Produkte gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 zu importieren, weiter zu bearbeiten - und zu vertreiben.

Unsere Kontrollnummer ist D-SH-KI-1-6329-BCD

Kontrolliert werden wir von der Firma BCS Öko-Garantie GmbH (DE-001-Öko-Kontrollstelle) in Nürnberg. Diese überprüft in regelmäßigen Inspektionen, ob wir die Vorgaben und Richtlinien der EG-ÖKO-VERORDNUNG entsprechend einhalten.

Hier können Sie sich unser aktuelles BCS Zertifikat ansehen.
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Was bedeutet eigentlich Bio?

Lebensmittel mit dem Bio-Siegel stammen aus kontrolliert ökologischer Erzeugung nach den Regelungen der EG-Öko-Verordnung („Verordnung (EG) Nr. 889/2008 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“).Sie sichert eine EU-weite Einhaltung der strengen Vorgaben an ökologisch erzeugte Lebensmittel. Darin wird definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt, hergestellt und kontrolliert werden müssen. Im Sinne des Verbraucherschutzes legt die EG-Öko-Verordnung einen einheitlichen Standard fest. In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen nicht verarbeitete Agrarerzeugnisse und verarbeitete Produkte, wenn sie für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

Kennzeichnung

Der Wortzusatz "bio" oder "öko" darf bei Lebensmittel nicht willkürlich verwendet werden. Nur Hersteller, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung gerecht werden und sich Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte als "Bio-" oder "Öko- Waren" zu verkaufen. Nur solche Öko-Lebensmittel dürfen auch mit dem Bio-Siegel ausgezeichnet werden. Die EG-Öko-Verordnung gibt vor, dass auf den Etiketten verpackter Bio-Lebensmittel eine Codenummer oder der Name der überprüfenden Kontrollstelle aufgedruckt sein muss. In Deutschland wird die Codenummer mit folgendem Schema verwendet: "DE-000-Öko-Kontrollstelle". Das "DE" der Codenummer bezeichnet den Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem die Kontrollstelle zugelassen ist - in diesem Fall Deutschland. Die dreistellige Zahl ist die jeweilige Kennziffer der Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat. Jede Kontrollstelle hat ihren individuellen Code: So kann der Kennzeichnung des Produkts immer entnommen werden, dass es kontrolliert wurde und der EG-Öko-Verordnung entspricht. Zum anderen gibt der Code darüber Aufschluss, welche Kontrollstelle den Erzeuger bzw. Aufbereiter dieses Produktes überprüft hat. So kann im Zweifelsfall zurückverfolgt werden, woher die Zutaten für das Produkt stammten.

Produktion

Die EG-Öko-Verordnung schreibt Erzeugern und Verarbeitern vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen.

Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden.

Dasselbe gilt für die Verwendung von Zutaten, die nicht aus der Landwirtschaft stammen.

Unter anderem müssen folgende Punkte beachtet werden:
  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
  • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
  • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Verzicht auf leicht lösliche mineralische Dünger
  • abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
  • flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
  • die Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderer

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 15.01.2002)

Wie gelangt die Bioware nach Deutschland?

HOWA hat hohe Qualitätskriterien – auch bei der Zusammenarbeit mit unseren Produktpartnern. Haben wir einen neuen Produktpartner für unsere Waren gefunden, müssen wir einen Antrag auf Importermächtigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Hierzu müssen wir folgende Nachweise erbringen:
  • Der Verkäufer und seine angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe müssen von einer in Deutschland zugelassenen Kontrollfirma regelmäßig auf die Einhaltung der VO (EG) 889/2008 überprüft werden. Aktuelle Inspektionsberichte und Bewertungen sind dem Antrag beizufügen (wenn diese in Landessprache oder keiner Amtssprache der EU verfasst sind, ist eine entsprechende deutsche Übersetzung beizufügen)
  • Die Kontrollfirma des Verkäufers muß ebenfalls von einer übergeordneten Kontrollinstanz für Ihre Inspektionsaufgaben im Ausland akkreditiert sein. Eine gültige Akkreditierungsurkunde ist dem Antrag beizufügen.
  • Wir als Importeur müssen den Nachweis erbringen, dass wir einen Kontrollvertrag mit einer zugelassenen Kontrollfirma in Deutschland besitzen und sämtliche Bedingungen der VO (EG) 889/2008 gemäß unserer Tätigkeit erfüllen.

Sind all diese Dinge erfüllt und der Antrag auf Importermächtigung hinsichtlich sämtlicher Verfahrensvorschriften korrekt eingereicht worden, wird die Importermächtigung nach Bezahlung sämtlicher Gebühren im Normalfall ausgestellt – leider kann dies immer noch bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

Ist dies alles erledigt, kann der Liefervertrag geschlossen werden. Die Ware wird produziert, verpackt und per Container auf den Weg gebracht. Wir erhalten die nötigen Exportdokumente, sowie ein Warenbegleitpapier.

Sämtliche Angaben und Markierungen müssen nachvollziehbar sein und auf Rechnungen, Lieferscheinen und Kartons/Säcken stehen.

Bei der Verzollung innerhalb der EU müssen wir dem Zoll den Originalwarenbegleitschein und unsere Importermächtigung zzgl. der anderen Importdokumente vorlegen. Sollte nur ein Dokument fehlen oder Fehler aufweisen, kann die Ware nicht als Bioware weitergehandelt werden.

Ist die Ware verzollt, muss umgehend unsere Kontrollstelle über den Import informiert werden, damit diese den Mengenfluss der Bioware innerhalb der EU kontrollieren kann.

Die Vermarktungsgenehmigungen werden seitens der BLE zur Zeit nur für einen Zeitraum von jeweils einem Jahr ausgestellt.

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