Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag Jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.
Name der verantwortlichen Stelle:
Horst Walberg Trockenfrucht Import GmbH
HRB 3638 Bad Segeberg
Ust-IdNr: DE 134887526
Geschäftsführung
Thomas Walberg
Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Thomas Walberg
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Horst Walberg Trockenfrucht Import GmbH
Henstedter Straße 21
24629 Kisdorf
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Betrieb eines Handels- und Verarbeitungsunternehmen. Import, Export, Großhandel, Bearbeitung und Verpackung von Handelswaren wie z.B. Trockenfrüchte, Nußkerne, Nüsse und Saaten und alle damit verbundenen Nebengeschäfte (Lieferungen und Leistungen) und Tätigkeiten wie z.B. Marketing und Umfragen, sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen.
Betroffene Personengruppe/n
Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:- Kunden
- Interessenten
- Lieferanten
- Mitarbeiter/Außendienstmitarbeiter/Bewerber
- Handelsvertreter/Vermittler/Makler/Agenturen
- Dienstleister
- Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen
Daten oder Datenkategorien
- Adressdaten, Bankverbindungen
- Daten zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen
- Daten zu Produktinteressen
- Abrechnungs- und Lieferungs- und Leistungsdaten
- Kontaktdaten sowie Betreuungsinformationen
Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, EDV).
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen, Spediteure) entsprechend § 11 BDSG.
- Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute, Makler, Agenten, Inkassounternehmen
Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Dienstverträge, bestehende geschäftsverbindung) erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet zur Zeit nicht statt.
